Zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Öffentlichkeit bringt der Arbeit des Wirtschaftsprüfers großes Vertrauen entgegen. Für den Wirtschaftsprüfer ergibt sich hieraus und aus den gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen in seiner
Wirtschaftsprüferpraxis stets eine hohe Qualität seiner beruflichen Tätigkeiten zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Qualität der beruflichen Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers sind seit langem in gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), in §§ 316 ff. HGB, ferner in der Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer sowie die in den Fachgutachten, Stellungnahmen und Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegt.
Daneben sind die Qualitätsansprüche an die Branche keinesfalls geringer geworden. Spätestens nach zahlreichen spektakulären Unternehmenschieflagen (Balsam AG / Procedo GmbH, Bremer Vulkan AG, Metallgesellschaft AG, Fusion der Bayern-Hypo Bank / Bayerische Vereinsbank, Schneider, Philipp Holzmann AG, Flowtex u.a.) wurde der Ruf nach Kontrollmechanismen laut, die vor allem die sensibilisierte Öffentlichkeit akzeptieren würde. Der Druck auf den Kapitalmärkten tat ein Übriges. Am 1. Januar 2001
ist die vierte Novelle zur Wirtschaftsprüferordnung in Kraft getreten. Damit wird künftig jeder Wirtschaftsprüfer, der gesetzlich vorgeschriebene Abschlußprüfungen durchführt, verpflichtet, sich alle drei Jahre einem Peer Review zu unterziehen. Die Bundesregierung verfolgt mit der gesetzlichen Regelung mehrere Ziele. Zunächst geht es um die Sicherung der Qualität der Abschlußprüfung durch erhöhte Transparenz und die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in geprüfte Abschlüsse.
Gleichzeitig soll der Berufsstand bei der Entwicklung interner Qualitätssicherungssysteme unterstützt werden und Sensibilisierungsarbeit geleistet werden für unverzichtbare Bestandteile der eigenverantwortlichen Qualitätssicherung des Freiberuflers. Ferner gilt es der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein effizientes Qualitätskontrollsystem zwischenzeitlich zu einem internationalen Wettbewerbsfaktor im zunehmend globalen Markt für Abschlußprüfungen geworden ist. Das deutsche System der
Qualitätskontrolle entspricht in weiten Teilen seinem US-amerikanischen Vorbild des Peer Review für Wirtschaftsprüfer mit börsennotierten Mandanten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes wird damit gestärkt. Mit der gesetzlichen Einführung des Peer Review ist ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Qualität der Abschlußprüfung und Angleichung an internationale Standards getan. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Qualität der
Wirtschaftsprüferleistungen geleistet. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit vorstehenden Ausführungen einen Einblick in die Entwicklung der Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung vermitteln konnte.
Mit freundlichen Grüßen
(Dipl.-Kfm. Hans-Jörg Koerner)
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater –
